Ihr wollt Teil unseres wunderbaren Vereins werden? Klasse, wir freuen uns immer über neue Gesichter.
Um beim TASV Mitglied zu werden könnt ihr hier den Mitgliedsantrag herunterladen. Alternativ könnt ihr auch beim Trainer/Übungsleiter nach einem Antrag fragen.
Unsere Mitgliedsbeiträge:
Einzelperson (Erwachsene ab 18 Jahren) | 70 Euro/Jahr |
Einzelperson Kind (Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre) | 40 Euro/Jahr |
Einzelperson Ermässigt (Schüler, Studenten, Azubis ab 18 Jahren) | 40 Euro/Jahr |
Familienmitgliedschaft | 105 Euro/Jahr |
Egal ob 1 oder 6 Kinder – der Beitrag für eine Familienmitgliedschaft ist immer gleich und lohnt sich bereits ab 2 Personen. Ihr müsst auch nicht verheiratet sein – ein (sogenanntes) „eheähnliches“ Verhältnis reicht aus.
Für die Teilnehme am Eltern-Kind-Turnen ist die Mitgliedschaft beider Teilnehmer (Kind + begleitender Erwachsener) auf Grund des Versicherungsschutzes Voraussetzung.
Seid ihr über 18 aber Schüler*in, Student*in oder Auszubildende/r? Dann zahlt ihr bei uns nur den ermäßigten Beitrag – hier bitte eine Kopie des Schüler- oder Studentenausweises bzw. einen Ausbildungsnachweis mitschicken.
Beitragsordnung des TASV Hessigheim 1901 e.V.
Auf Grund §4 der Satzung des TASV Hessigheim 1901 e.V. vom 18.03.2022 in Verbindung mit dem Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 30.03.2023.
1. Beitragsgruppen
a) Beitrag Einzelperson Erwachsener
Wird erhoben für Mitglieder, die älter sind als 18 Jahre, sofern diese nicht auf Antrag einer anderen Beitragsgruppe zugeordnet werden.
b) Beitrag Einzelperson Kind
Wird erhoben für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn keine Familienmitgliedschaft besteht.
c) Beitrag Einzelperson Ermässigt
Wird erhoben für Mitglieder, die Schüler*innen, Auszubildende oder Studenten über 18 Jahre sind, gegen jährliche Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Schülerausweis, Nachweis einer Ausbildungsstelle, Immatrikulationsbescheinigung). Gilt maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und nur für die Erstausbildung / das Erststudium.
d) Beitrag Familie
Familien im Sinne dieser Beitragsgruppe sind Eltern zusammen mit ihren Kindern, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Maßgeblich für die Zuordnung zu den Beitragsgruppen sind die Verhältnisse beim Eintritt in den Verein, bzw. am 1. Januar des jeweiligen Jahres.
2. Beitragshöhe
Jahresbeitrag ab dem 01.01.2024
Einzelperson (Erwachsene ab 18 Jahren) | 70 Euro/Jahr |
Einzelperson Kind (Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre) | 40 Euro/Jahr |
Einzelperson Ermässigt (Schüler, Studenten, Azubis ab 18 Jahren) | 40 Euro/Jahr |
Familienmitgliedschaft | 105 Euro/Jahr |
3. Beitragseinzugsverfahren
a) Die Mitgliedsbeiträge sind am 01.01. eines jeden Jahres fällig und werden grundsätzlich Anfang des Jahres im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen. Die Mitglieder teilen Änderungen ihrer Bankverbindung unaufgefordert dem TASV mit.
b) Mitglieder, die sich nicht am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, erhalten zeitgleich mit dem Lastschrifteinzug nach Nr. 3a) eine Beitragsrechnung. Sie entrichten ihre Beiträge zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10 Euro durch Überweisung auf das Vereinskonto.
c) Im Jahr des Eintritts wird der Beitrag alsbald eingezogen. Bei Eintritt vor dem 01.09. des betreffenden Jahres ist der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten.
d) Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und die keinen Nachweis nach 1c) vorgebracht haben, werden im darauffolgenden Jahr in die Beitragsgruppe Erwachsene übernommen